Sozialrecht

Informationen zum Sozialrecht

Das Sozialrecht ist das wohl größte und für Laien undurchdringlichste Rechtsgebiet meiner täglichen Arbeit. Abgesehen vom gesamten Sozialversicherungsrecht (siehe nächster Punkt) beinhaltet es folgende Rechtsgebiete:

• Schwerbehindertenrecht
• Kinder und Jugendhilfe •
• soziale Entschädigung (Versorgungsamt)
• Schwerbehindertenausweise
• Wohngeld
• Kindergeld und Kinderzuschlag (Finanzgerichtsbarkeit)
• Unterhaltsvorschuss (Verwaltungsgerichtsbarkeit)
• Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Rentner

Der Behörden- und Paragraphendschungel, der sich in diesem Bereich auftut, wird komplettiert durch die fast jeden Arbeitnehmer und Arbeitgeber berührenden Regelungen des Sozialversicherungsrechts.

Das betrifft die
• Arbeitsagenturen
• Krankenkassen
• Berufsgenossenschaften (Unfallversicherung)
• Rentenversicherungen
• Pflegeversicherungen

Die vorderen Plätze bei der Zahl der Rechtsstreitigkeiten mit den Versicherungsträgern nehmen die Verfahren bezüglich der Erwerbsminderungsrente, der Einstufung in Pflegegerade, also der Gewährung von Pflegegeld, die Zahlung von Krankengeld, die Ablehnung der Kostenübernahme von Arzneimitteln und psychotherapeutischer Behandlung, die Ausstellung eines Schwebehindertenausweises, die Gewährung von Verletztenrente mit der Anerkennung als Arbeits- oder Wegeunfall, verhängte Sperrzeiten der Arbeitsagentur und sämtliche Verfahren der JobCenter nach dem SGB 2 ein.

Zu den Verfahren mit dem JobCentern:
Wenn Sie unsicher sind, ob der Bescheid des Jobcenters rechtmäßig ist, scheuen Sie sich nicht, mir diesen Bescheid entweder persönlich in der Kanzlei vorzulegen oder ihn mir als Anlage mittels E-Mail zu übersenden. Die Überprüfung und Beratung in diesen Fällen sind kostenlos für Sie. Das gilt auch und insbesondere für Fälle mit der Beteiligung von Unionsbürgern, die in der Regel gleichzeitig Schwierigkeiten mit der Familienkasse, dem JobCenter und der Ausländerbehörde bekommen, sobald sie eine Arbeitsstelle verlieren und noch keine 5 Jahre rechtmäßig in Deutschland gemeldet sind. Die meisten Ablehnungen in diesem Bereich verweisen auf einen fehlenden Aufenthaltsstatus, der sie für den Empfang der Leistungen berechtigen würde. Die meisten dieser Ablehnungen sind nach meiner Erfahrung rechtlich nicht haltbar und sollten angefochten werden.
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