Kosten
Informationen zu meinen Gebühren
Viele Ratsuchende vermeiden den Gang zu einem Rechtsanwalt aus Angst vor den entstehenden Kosten. Natürlich kostet auch eine Beratung grundsätzlich schon Geld. Das heißt aber nicht, dass das „Guten Tag“ des Rechtsanwalts kostenpflichtig wäre.
Solange ich nicht weiß, ob ich ein Mandat überhaupt übernehmen will und kann, entstehen keine Kosten. Sollte ich das Mandat übernehmen, so muss zunächst eine Einigung über die Kosten erzielt werden.
In fast allen außergerichtlichen Angelegenheiten werden wir keine Schwierigkeiten haben, im Rahmen einer Honorarvereinbarung entweder mit Pauschalpreisabrede oder mit einem verabredeten Stundenhonorar eine Einigung zu erzielen.
Wenn es angezeigt ist, kann selbstverständlich auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Gebührenfrage vorab zu klären. Rufen Sie mich unverbindlich an.
Falls es zu einem Prozess kommen sollte, fallen gesonderte Gebühren an, deren Höhe Sie hier unverbindlich berechnen können. Sie können hier auch das Prozesskostenrisiko insgesamt berechnen.
Für Verfahren vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten, einschließlich der Widerspruchsverfahren sowie für Strafsachen gelten gesonderte Regeln. Das Kostenrisiko für solche Streitigkeiten teile ich Ihnen auf Anfrage gerne mit.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit per E-Mail mit mir zu kommunizieren.
Für Mandanten mit geringem Einkommen gilt folgendes:
Beratungshilfe
Falls Sie eine Beratung wünschen oder Hilfe in einer außergerichtlichen Angelegenheit benötigen, können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Dort erhalten Sie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe, der sie berechtigt, von einem Anwalt Ihrer Wahl eine Beratung zu erlangen. Der Anwalt rechnet diese Beratung dann mit dem Gericht ab.
Sie können auch mit dem ausgefüllten Beratungshilfeformular zu Ihrem Anwalt gehen und über diesen bei Gericht die Beratungshilfe beantragen. Dabei sollten Sie nicht vergessen, Nachweise über ihre Einnahmen und Ausgaben mitzubringen.
Das Formular für den Antrag auf Beratungshilfe finden Sie hier.
Prozesskostenhilfe
Sollte schon das Stadium eines Prozesses erreicht worden sein, können Einkommensschwache einen Prozesskostenhilfeantrag bzw. in Familiensachen einen Verfahrenskostenhilfeantrag stellen. Dieser Antrag wird von dem Rechtsanwalt gestellt unter Beifügung der „Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ und der entsprechenden Nachweise.
Dieses Formular finden Sie hier.
Für den gesamten Bereich des Sozialrechts werden für Mandanten mit geringem Einkommen für eine Beratung keine Gebühren erhoben. Scheuen Sie sich also nicht, mir behördliche Schreiben zur Prüfung vorzulegen.