Familienrecht
Informationen zum Familienrecht
Sorgerecht, Umgangsrecht, Scheidung, Unterhalt, Gewaltschutz.
In all diesen Angelegenheiten sollten Sie in keinem Fall ohne rechtlichen Rat oder Rechtsbeistand an Verfahren vor dem Familiengericht teilnehmen.
Scheidungsverfahren
Im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang.
Sollte Vermögen verteilt werden müssen, sollten Unterhaltsansprüche im Raume stehen und daher eine streitige Scheidung anstehen, gibt es ohnehin keine Alternative zu der Expertise eines Rechtsanwalts. In diesen Fällen brauche ich sicher niemanden davon zu überzeugen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen.
Im einverständlichen Scheidungsverfahren ist der Aufwand dagegen wesentlich geringer und auch die Kosten können minimiert werden. Auch wenn es eine echte Online-Scheidung nicht gibt, so kann der Aufwand durch den Kontakt mit dem Rechtsanwalt per E-Mail gering gehalten und das Verfahren zügig durchgeführt werden.
Sie können mich auch online beauftragen, einen Scheidungsantrag zu stellen, wenn sie seit mindestens knapp einem Jahr getrennt von ihrem Ehepartner leben. Dazu übersenden Sie mir einfach die erforderlichen Daten,
in der Regel eine auf mich lautende Vollmacht im Original, die Heiratsurkunde ebenfalls im Original sowie Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder (gute PDF Scans reichen mir) und ich stelle anschließend den Scheidungsantrag bei Gericht. Dies kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Eine Scheidung ohne Rechtsanwalt ist also nicht möglich.
Sofern die Angelegenheit unstreitig ist, benötigt jedoch der Ehegatte keinen eigenen Rechtsanwalt, wenn er nur die Zustimmung zur Scheidung erklären und sonst keine Anträge stellen will. Das kann wesentlich zur Kostenersparnis beitragen. Der Ehegatte muss lediglich ein oder zweimal selbst kurz an das Amtsgericht schreiben und seine Zustimmung zum Scheidungsantrag zum Ausdruck bringen. Dies sollte kein Problem sein.
Für Fragen zum genauen Ablauf des Scheidungsverfahrens stehe ich Ihnen unter meiner Telefonnummer 0231 5678855 gerne zur Auskunft zur Verfügung. Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Es dient lediglich Ihrer Information.
Umgangs- und Sorgerechtsverfahren
Diese Verfahren bilden einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit vor dem Familiengericht.
Insbesondere sind hier nicht nur Streitigkeiten unter Eltern betroffen, sondern insbesondere auch die Inobhutnamen der Verwaltung, die ein immer größeres Ausmaß erreichen. Es kann sehr schnell geschehen, dass sich Eltern im Fokus der gesamten Helferstruktur (Jugendämter, Familiengerichte, soziale Dienste, usw.) wiederfinden und feststellen müssen, dass man ihnen die Erziehungsfähigkeit für ihre Kinder abspricht.
Ohne anwaltliche Hilfe, speziell dann, wenn das Familiengericht beteiligt wird, haben Sie eine sehr schwache Position, Ihre Rechte zu verteidigen. In den Verfahren gibt es viele Beteiligte, nicht nur die Eltern und die Jugendämter, sondern auch Verfahrenspfleger, Gutachter, Umgangspfleger usw., die alle ihre fachkundige Meinung zu Ihrer Erziehungsfähigkeit kundtun werden.
Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einkommensschwache Menschen ist in diesen Verfahren in der Regel unproblematisch, sofern die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Scheuen Sie deshalb nicht aus Kostengründen den Gang zum Anwalt.
Unterhaltsverfahren
Die Verfahren in denen Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, -Getrenntlebenden-Unterhalt oder Elternunterhalt (durch die Sozialämter) gefordert wird, sind kaum ohne anwaltliche Hilfe zu betreiben. Sie werden schon kaum zwei Anwälte finden, die denselben Unterhalt ausrechnen bei gleichem Sachverhalt. Ohne Beachtung der umfangreichen Rechtsprechung vor dem Hintergrund der Leitlinien der Oberlandesgerichte können solche Streitigkeiten nicht in fachlich angemessener Weise ausgetragen werden. Aus diesem Grunde empfiehlt sich auf jeden Fall die Beauftragung eines Rechtsanwaltes in Unterhaltsverfahren.
Verstärkt treibt auch das Landesamt für Finanzen die auf den Staat übergegangenen Unterhaltsansprüche ein. Insofern bekommen viele Unterhaltspflichtige, deren Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten, Post von dort oder auch direkt von der Unterhaltsvorschusskasse. Auch hier sollten Sie in keinem Fall zögern, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.