Arbeitsrecht
Informationen zum Arbeitsrecht
Auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bin ich für Sie tätig. Ich berate und vertrete dabei sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
So entwerfe und prüfe ich beispielsweise
• Arbeitsverträge,
• Änderungsverträge oder
• Aufhebungs- und Abwicklungsverträge.
Insbesondere bearbeite ich jedoch Kündigungsschutzklagen.
Da das Arbeitsverhältnis einem Arbeitnehmer in der Regel die soziale Existenz garantiert, ist die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses daher eine einschneidende Erfahrung.
Doch eine Kündigung muss von keinem Arbeitnehmer einfach so hingenommen werden. Wenn die Kündigung unwirksam ist oder Zweifel an ihrer Wirksamkeit bestehen, ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage sinnvoll.
Dies zu erkennen ist für den Laien nicht immer einfach; daher rate ich Ihnen, sich unverzüglich bei mir rechtlichen Rat zu holen, ehe Sie sich entscheiden, Ihre Kündigung klaglos hinzunehmen.
Ich werde auch dafür Sorge tragen, dass gesetzliche Fristen eingehalten werden. So muss zum Beispiel ein gekündigter Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung die Kündigungsschutzklage bei Gericht eingereicht haben. Hat er dies versäumt, kann er nur noch versuchen, eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage (§ 5 KSchG) zu erreichen.
Ein solcher Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage ist ebenfalls an eine Frist gebunden: Er muss innerhalb von 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das der rechtzeitigen Klageerhebung entgegenstand, gestellt werden.
Gehen Sie kein Risiko ein; nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch!
Für eine optimale Beratung benötige ich von Ihnen, wenn möglich, die folgenden Unterlagen:
• den Arbeitsvertrag
• die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
• sonstigen Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber, insbesondere frühere Abmahnungen
Wenn Sie vertiefte Informationen zum Arbeitsrecht lesen wollen, so empfehle ich Ihnen die Webseite meiner Kollegen „Hensche Rechtsanwälte“, die mit ihrem Handbuch beinahe alle arbeitsrechtlichen Probleme für den Laien vertieft und verständlich darstellen.