Das Sozialrecht ist das wohl größte und für Laien undurchdringlichste Rechtsgebiet unserer täglichen Arbeit. Abgesehen vom Sozialversicherungsrecht (siehe nächster Punkt) beinhaltet es folgende Rechtsgebiete:
Der Behörden- und Paragraphendschungel, der sich in diesem Bereich auftut, wird komplettiert durch die fast jeden Arbeitnehmer und Arbeitgeber berührenden Regelungen des Sozialversicherungsrechts.
Folgende Bereiche der Daseinsvorsorge sind hier betroffen:
Die vorderen Plätze bei der Zahl der Rechtsstreitigkeiten mit den Versicherungsträgern nehmen die Verfahren bezüglich der Erwerbsminderungsrente, der Einstufung in Pflegestufen, der Gewährung von Verletztenrente, der Anerkennung als Arbeits- oder Wegeunfall und der Verhängung von Sperrzeiten einschließlich aller Verfahren zum ALG II ein.
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