Sozialrecht



Das Sozialrecht ist das wohl größte und für Laien undurchdringlichste Rechtsgebiet unserer täglichen Arbeit. Abgesehen vom Sozialversicherungsrecht (siehe nächster Punkt) beinhaltet es folgende Rechtsgebiete:

  • BAFöG
  • Schwerbehindertenrecht
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • soziale Entschädigung (Versorgungsamt)
  • Wohngeld
  • Sozialhilfe
  • Kindergeld
  • Erziehungsgeld- und Urlaub

Der Behörden- und Paragraphendschungel, der sich in diesem Bereich auftut, wird komplettiert durch die fast jeden Arbeitnehmer und Arbeitgeber berührenden Regelungen des Sozialversicherungsrechts.

Folgende Bereiche der Daseinsvorsorge sind hier betroffen:

  • Leistungen der Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften
  • Leistungen der Krankenkassen
  • Leistungen der Rentenversicherungen
  • Leistungen der Unfallversicherungen
  • Leistungen der Pflegeversicherungen

Die vorderen Plätze bei der Zahl der Rechtsstreitigkeiten mit den Versicherungsträgern nehmen die Verfahren bezüglich der Erwerbsminderungsrente, der Einstufung in Pflegestufen, der Gewährung von Verletztenrente, der Anerkennung als Arbeits- oder Wegeunfall und der Verhängung von Sperrzeiten einschließlich aller Verfahren zum ALG II ein.

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