Kosten



Viele Rechtssuchende vermeiden den Gang zu einem Rechtsanwalt aus Angst vor den entstehenden Kosten. Natürlich kostet auch eine Beratung schon Geld.
Das heißt aber nicht, dass das "Guten Tag" des Rechtsanwalts kostenpflichtig wäre. Solange wir nicht wissen, ob wir ein Mandat überhaupt übernehmen wollen und können, entstehen keine Kosten.


Beratungshilfe

Falls Sie eine Beratung wünschen oder Hilfe in einer außergerichtlichen Angelegenheit benötigen, können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Dort erhalten Sie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, einen Beratungshilfeschein, der Sie berechtigt, von einem Anwalt Ihrer Wahl eine Beratung zu erlangen. Der Anwalt rechnet diese Beratung dann mit dem Gericht ab und kann von Ihnen eine Zuzahlung in Höhe von höchstens 10,00 € in bar verlangen.
Sie können auch mit dem ausgefüllten Beratungshilfeformular zu Ihrem Anwalt gehen, und über diesen bei Gericht die Beratungshilfe beantragen. Dabei sollten Sie nicht vergessen, Nachweise über Ihre Einnahmen und Ausgaben mitzubringen.

Das Formular für den Antrag auf Beratungshilfe finden Sie hier 


Prozesskostenhilfe

Sollten schon das Stadium eines Prozesses erreicht worden sein, können Einkommensschwache einen Prozesskostenhilfeantrag stellen.
Dieser Antrag wird von dem Anwalt gestellt unter Beifügung der "Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" und der entsprechenden Nachweise.

Dieses Formular finden Sie hier.

Weitergehende Informationen über Prozesskostenhilfe

und Beratungshilfe finden Sie hier.


Stundenhonorar

In fast allen außergerichtlichen Angelegenheiten haben Sie die Möglichkeit, mit mir im Rahmen einer Honorarvereinbarung einen Stundensatz von 80,00 € zzgl. MwSt zu vereinbaren.

Sonst wird abgerechnet nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Bei einer Beratung in mündlicher oder schriftlicher Form entstehen Gebühren, die in der Höhe sehr unterschiedlich sein können. Die Höhe richtet sich nach dem Wert und der Schwierigkeit der Sache und wird in der Regel in Höhe von 30,00 € bis 190,00 € zzgl. MwSt anfallen.
Sollte ich außergerichtlich schriftlich für Sie tätig werden, bietet es sich in der Regel an, eine Honorarvereinbarung mit einer Pauschalpreisabrede zu vereinbaren. Wenn es angezeigt ist, kann auch die Vereinbarung eines Erfolgshonorares sinnvoll sein. Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Gebührenfrage vorab zu klären.

Rufen Sie uns unverbindlich an!

Falls es zu einem Prozess kommen sollte, fallen gesonderte Gebühren an, deren Höhe Sie mit dem folgenden Gebührenrechner unverbindlich berechnen können.

Gebührenrechner

Für Verfahren vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten einschließlich der Widerspruchsverfahren, sowie für Strafsachen gelten gesonderte Regeln. Das Kostenrisiko für solche Streitigkeiten teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit, per e-mail mit uns zu kommunizieren.


Für ganz Eilige bieten wir auch die Möglichkeit der

Onlineberatung

Zahlungen leisten Sie bitte grundsätzlich auf mein Konto bei der

Postbank Dortmund
Kontonummer 299 106 462
Bankleitzahl 440 100 46.

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